Grundpflege nach SGB XI

Erstgespräch

  • Hilfe beim Waschen
  • Hilfe beim Anziehen
  • Hilfe bei Inkontinenz
  • Lagern und betten
  • Frühstück/Mittagessen und Abendbrot richten
  • Mobilisation
  • Rezepte und Medikamente besorgen
  • Beratungsbesuche für die Pflegekassen bei Bezug von Pflegegeld
  • hauswirtschaftliche Versorgung oder Vermittlung von Haushaltshilfen
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Verleih von Pflegehilfsmitteln und Anleitung zum Gebrauch


Diese Leistungen werden bei Vorliegen einer Pflegestufe direkt mit den Kostenträgern der Pflegekassen abgerechnet.