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Grundpflege nach SGB XI
Erstgespräch
- Hilfe beim Waschen
- Hilfe beim Anziehen
- Hilfe bei Inkontinenz
- Lagern und betten
- Frühstück/Mittagessen und Abendbrot richten
- Mobilisation
- Rezepte und Medikamente besorgen
- Beratungsbesuche für die Pflegekassen bei Bezug von Pflegegeld
- hauswirtschaftliche Versorgung oder Vermittlung von Haushaltshilfen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Verleih von Pflegehilfsmitteln und Anleitung zum Gebrauch
Diese Leistungen werden bei Vorliegen einer Pflegestufe direkt mit den Kostenträgern der Pflegekassen abgerechnet.
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